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Inklusionsbeauftragte für die Stadt Bad Soden-Salmünster

| Rathaus

Die Stadt Bad Soden-Salmünster sucht auf der Grundlage der Satzung für die Bereitstellung und die Aufgaben eines Inklusionsbeauftragten der Stadt Bad Soden-Salmünster (Inklusionssatzung) einen Inklusionsbeauftragten (w/d/m) und bis zu zwei stellevertretende Inklusionsbeauftragte (w/d/m) im Ehrenamt.

Der Inklusionsbeauftragte soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen wahrnehmen. Er ist weder an Weisungen politischer Vertreter noch sonstiger Institutionen gebunden. Er darf nicht Mitglied eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirats, der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats sein. Er soll eng mit dem Magistrat zusammenarbeiten, soweit dies notwendig und möglich ist (§2).

Der Inklusionsbeauftragte befasst sich u.a. mit folgenden Aufgaben:

  • Hinwirken darauf, dass in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden.
  • Beratung beim barrierefreien Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierbei zu berücksichtigenden Vorgaben für öffentliche Gebäude sowie für den privaten Bereich.
  • Unterstützung und Beratung zur Situation Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen.
  • Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung und des ÖPNV.
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadtverwaltung.
  • Weitere Aufgaben nach § 3 Inklusionssatzung

 

Der Inklusionsbeauftragte sowie bis zu zwei Vertretern werden von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden-Salmünster aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Bestimmungen des § 55 HGO für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Inklusionsbeauftragter sowie dessen Vertreter sollen direkt oder indirekt Betroffener und sachkundig sein. Sie können nur bestellt werden, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Bad Soden-Salmünster haben.

Der Inklusionsbeauftragte wird im Rahmen seiner Tätigkeit bezüglich seiner persönlichen Rechte und Pflichten einem ehrenamtlichen Stadtverordneten gleichgestellt. Dies gilt z.B. für die Erstattung von Auslagen und Kosten für die Absicherung in allen versicherungsrechtlichen Fragen. Die Höhe der regelmäßigen Aufwandsentschädigung entspricht für den Inklusionsbeauftragten der eines ehrenamtlichen Stadtrats. Die Vertreter erhalten die hälftige Aufwandsentschädigung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bad Soden-Salmünster können sich bis 12. April 2024 auf die Stelle der Inklusionsbeauftragten sowie dessen Vertretern schriftlich bewerben.

Die Bewerbung ist formlos möglich. Ihr sollte jedoch ein kurzer Lebenslauf, das Geburtsdatum, die Wohnanschrift und sowie die direkte oder indirekte Betroffenheit nebst Darstellung der Sachkundefähigkeit entnommen werden können.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den

 

Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster

Hauptamt

Rathausstraße 1

63628 Bad Soden-Salmünster

 

oder per Mail an hauptamt(at)badsoden-salmuenster.de.